Betroffenenrechte und Datenschutzinformationen
Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen als Patienten und Mitarbeitern sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber den folgenden Verantwortlichen geltend machen. Bitte wählen Sie das für Ihr Anliegen zutreffende Dokument. Füllen Sie dazu bitte den Fragebogen aus und senden ihn unterzeichnet und unter Hinzufügung einer Kopie Ihres Personalausweises/Passes an den Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen des UKM.
Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Im Rahmen Ihrer Behandlung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl - je nach Einrichtung - innerhalb des Universitätsklinikums Münster (UKM), des UKM Marienhospitals Steinfurt (UKM MHS), der UKM ProTec GmbH und der Bauhaus MVZ GmbH als auch im Zusammenspiel mit weiteren, an Ihrer Behandlung beteiligten Personen und Institutionen des Gesundheitswesens umfangreich und vielgestaltig sein können, haben wir für Sie die nachfolgen-den Informationen zusammengestellt:
UKM246 KB
UKM Marienhospital236 KB
Bauhaus MVZ164 KB
UKM Pro Tec153 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung für Foto-/Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
Während einiger UKM-Veranstaltungen werden Foto- und/oder Videoaufnahmen gefertigt. Diese nutzen wir zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. in UKM-internen Medien (Intranet), dem Mitarbeitermagazin Pulsschlag sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram) und zur Weitergabe an externe Medien (z.B. Zeitungen). Die ausführliche datenschutzrechtliche Aufklärung dazu finden Sie hier.
Datenschutzrechtliche Aufklärung für Foto-/Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
Datenschutzrechtliche Aufklärung bei Nutzung des VITAS Telefonassistenten am UKM
Das UKM nutzt den VITAS Telefonassistenten der VITAS GmbH, Zollhof 7, 90443 Nürnberg, der basierend auf einer künstlichen Intelligenz in der Lage ist, Anrufe für uns entgegenzunehmen und alle für die Bearbeitung Ihres Anliegens notwendigen Daten in einem natürlichen Gesprächsfluss zu erfragen. Ihre persönlichen Daten werden dabei aufgenommen und in Textform umgewandelt, um unserem Team anschließend in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt zu werden. Der Telefonassistent gewährleistet unsere telefonische Erreichbarkeit für Sie. Die ausführliche datenschutzrechtliche Aufklärung finden Sie hier.
Datenschutzrechtliche Aufklärung bei Nutzung des VITAS Telefonassistenten
Die Breite Einwilligung der Medizininformatik-Initiative am Universitätsklinikum Münster
Die Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt das Ziel, routinemäßig erhobene Behandlungsdaten aus der Gesundheitsversorgung für die medizinische Forschung nutzbar zu machen und damit Therapie-, Diagnose- und Vorsorgemöglichkeiten zu verbessern. Voraussetzung ist die informierte Einwilligung der Patient*innen in die Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke. Das Universitätsklinikum Münster unterstützt die Ziele der MII und bittet seine Patient*innen daher auch, ihre Behandlungsdaten durch die Breite Einwilligung der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen.