Barrierefreiheit
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Universitätsklinikum Münster ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ukm.de und seine Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.ukm.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Wichtige Informationen werden wir schnellstmöglich in Gebärdensprache übersetzen lassen und zur Verfügung stellen.
  • z. T. PDF-Downloads. Wir sind bemüht, neu eingestellte PDF-Downloads barrierefrei zu erstellen bzw. schnellstmöglich durch ein solches zu ersetzen.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2021 erstellt. Die Erklärung wurde am 16.09.2022 überprüft. 

Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang auf unserer Website https://www.ukm.de aufgefallen sind, können Sie uns unter Barriere melden etwaige Mängel mitteilen. Zudem können Sie unter Kontakt unsere Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) einsehen.

Schlichtungsstelle

Ziel der Schlichtungsstelle ist es, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Mit Hilfe der Schlichtungsstelle wird dann versucht gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie hier (www.schlichtungsstelle-bgg.de). Dort können Sie einen Antrag auf Schlichtung stellen.