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Rezeptbestellung für Patient*innen

Liebe Patientinnen und Patienten,

wenn Sie sich bei uns in einer Dauerbehandlung befinden und regelmäßige Medikamente oder (Heilmittel-) Rezepte von uns benötigen, können Sie diese nun über unser Online-Formular bestellen.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Nach §8 Abs. 2 der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) ist eine Verordnung von Arzneimitteln – von Ausnahmefällen abgesehen – nur zulässig, wenn sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt von dem Zustand der oder des Versicherten überzeugt hat oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist. Dies wird durch § 8 Abs. 3 und Abs. 4 der AM-RL noch bekräftigt, wonach die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt vor einer Verordnung von Arzneimittel unter anderem zu prüfen hat, ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt und zudem verpflichtet ist, sich über die aktuelle Medikation von Patient*innen, insbesondere auch zwischenzeitliche Verordnungen durch andere Ärzt*innen, zu informieren.

Aus diesem Grund können wir Ihnen die Rezepte nur zuschicken, wenn Ambulanz-Ärzt*innen Sie zumindest einmal im Quartal persönlich sieht.

Falls Sie in diesem Quartal schon bei uns waren, können wir Ihnen das Rezept gerne postalisch zukommen lassen. Falls nicht, werden Sie telefonisch von uns kontaktiert und erhalten das Rezept dann per Post.

Bitte rechnen Sie für die Bearbeitung Ihrer Bestellung bis zu 7 Tage ein.

Vielen Dank
Ihr UKM-Ambulanzmanagement

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